Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Seeland
Meldestelle nach Artikel 3c BetmG
Spécialisation
- Drogues illégales
Langues
- Allemand
Offre
Amtsstellen und Fachleute können Personen mit vorliegend oder drohenden suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen selbst oder von Dritten vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft eine Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art. 19a BetmG.
Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die KESB gemacht werden.
- Service de signalement selon art. 3c LStup
À qui s’adresse l’offre ?
Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen.
- Adultes (dès 18 ans)
L’offre s’adresse aux personnes résidentes dans les communes suivantes
- Communes de toute la Suisse
Support juridique
Nom du support juridique
Kanton Bern
- Autorisation du canton ou de la commune
Certificats qualité
- Aucun certificat
Certificateurs
- Aucun certificateur