Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Spécialisation
- Drogues illégales
Langues
- Allemand
Offre
Amtsstellen und Fachleute können Personen mit (drohenden) suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen selbst oder von Dritten vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft die Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art.19a BetmG.
Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB, www.ag.ch/de/gerichte/kesb) gemacht werden.
- Service de signalement selon art. 3c LStup
À qui s’adresse l’offre ?
Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen
- Adultes (dès 18 ans)
L’offre s’adresse aux personnes résidentes dans les communes suivantes
- Toutes les communes du Canton d’Argovie
Support juridique
Nom du support juridique
Kanton Aargau
- Autorisation du canton ou de la commune
Certificats qualité
- Aucun certificat
Certificateurs
- Aucun certificateur