Amthausgasse 28
Postfach
3001
Bern, BE
Téléphone: 031 328 87 87
Fax: 031 328 87 88
Catégorie: Offre bas seuil
Spécialisé pour:
Drogues illégales
Langues: Allemand
Âge: min. 18 - max. 65
Offres
Amtsstellen und Fachleute können Personen mit vorliegend oder drohenden suchtbedingten Störungen melden, wenn eine Gefährdung der Betroffenen selbst oder von Dritten vorliegt und wenn sie eine Betreuungsmassnahme als angezeigt erachten. Betrifft eine Meldung eine unmündige Person, so muss auch der gesetzliche Vertreter informiert werden.
Es besteht keine Meldepflicht für Verstösse gegen Art. 19a BetmG.
Eine Meldung nach Art. 3c BetmG ist nur im Falle von illegalem Substanzkonsum möglich. Bei anderen Missbräuchen (z.B. Alkohol) oder bei substanzungebundenen Störungen (z.B. Glücksspiel) kann eine Gefährdungsmeldung an die KESB gemacht werden.
Service de signalement selon art. 3c LStup
Groupes cible
Amtsstellen und Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können Gefährdungsmeldungen vornehmen.
Support juridique / Financement
Nom du support juridique:
Burgergemeinde Bern
Autorisation du canton ou de la commune
Financement:
Ville / Commune
Ville / Commune
Certificat/-s qualité:
- aucun -
Certificateurs: - aucun -
Certificateurs: - aucun -